Österreich reicht wegen Taxonomie Klage beim Europäischen Gerichtshof ein

Das Parlament und die Kommission der Europäischen Union haben im Juli den Entscheid gefällt, dass Atomkraft und Gas befristet als «grüne» Energien gelten. Nun reicht Österreich Klage beim Europäischen Gerichtshof ein, um dagegen vorzugehen. Klimaschutzministerin Leonore Gewessler von den Grünen gab diesen Schritt an einer Pressekonferenz in Wien bekannt. Grundsätzlich sei Österreich für die EU-Taxonomie, mit der nachhaltige Energieformen klassifiziert werden. Den Entscheid der EU bezüglich Kernenergie und Gas sieht Gewessler aber als Greenwashing. Die Klage basiert auf inhaltlichen und rechtlichen Argumenten. So dürfe eine nachhaltige Energiereform keine Umweltprobleme verursachen. Zudem sei die Atomkraft mit Risiken verbunden, wobei die Klimaschutzministerin auf Tschernobyl, Fukushima und das AKW in Saporischschja, das von russischen Truppen besetzt wurde, hinwies. Erdgas setze beim Verbrennen CO2 frei. Die Österreicherin findet, dass die EU-Kommission ihre Kompetenzen überschritten habe. Wie bereits nach dem Entscheid vermutet, wird Luxemburg Österreich unterstützen und einen Antrag auf Streithilfe stellen. Ab Januar 2023 sollen bestimmte Gas- und Atomkraftwerke als klimafreundlich klassifiziert werde. Ein Jahr zuvor wurde die Stromproduktion mit Solaranlagen, Wasserkraftwerken und Windrädern als klimafreundlich eingestuft.

Mensch + Energie

Vor dem Hintergrund der aktuellen „Energiewende“-Debatten möchten wir einen kritischen Diskussionsbeitrag leisten für all jene, die mehr wissen wollen zum Thema Energie. Und wir möchten einen Beitrag leisten, die tiefen ideologischen Gräben zu überwinden, die Befürworter und Gegner trennen. Denn die Wahrheit wird bei diesem Thema sehr schnell relativ bzw. relativiert, man bewegt sich auf einem Feld, in dem sich Experten, Meinungsmacherinnern, Ideologen, Betroffene, Opfer, Lobbyisten, Politikerinnen und Weltenretter tummeln. Sie alle sollen zu Wort kommen, sie sollen von ihrer Wahrheit erzählen, der Wahrheit des Strahlenopfers ebenso wie jener des Kraftwerkbetreibers, des Befürworters und der Gegnerin.

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