Biden beschliesst erste Klima-Massnahmen nach Supreme-Court-Urteil

Nachdem Bidens Handlungsmöglichkeiten in seiner Klimapolitik vom Supreme Court stark eingeschränkt wurden, beschliesst der US-Präsident erste Massnahmen während des Besuchs eines ehemaligen Kohlekraftwerks im Bundesstaat Massachusetts, das künftig für erneuerbare Energien genutzt werden soll. "Der Klimawandel ist buchstäblich eine existenzielle Bedrohung für unsere Nation und die Welt", sagte Biden, bevor er die Umstände als Notsituation bezeichnete. Zurzeit kämpfen in den USA etwa 100 Millionen Amerikaner mit der andauernden Hitzwelle. Die Federal Emergency Management Agency wird 2,3 Milliarden Dollar bereitstellen, um die Bundesstaaten beim Bau von Kühlzentren zu unterstützen, die gegen übermässige Hitze und andere Auswirkungen des Klimawandels vorgehen sollen. Darunter fallen neben Hitzewellen auch Dürren, Waldbrände, Überschwemmungen und Wirbelstürme. Zudem kündigte der POTUS Pläne für den Ausbau der Offshore-Windindustrie an. Im Golf von Mexiko wurden 700.000 Hektar identifiziert, die für diese Förderung geeignet wären. Zur Enttäuschung demokratischer Abgeordneter und Umweltschützer ist Biden zurzeit nicht bereit, den Klimanotstand auszurufen. Dank des Production Acts wäre es ihm dann möglich, Industriebetriebe zur Produktion von Systemen und Produkten erneuerbarer Energien zu verpflichten.

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Vor dem Hintergrund der aktuellen „Energiewende“-Debatten möchten wir einen kritischen Diskussionsbeitrag leisten für all jene, die mehr wissen wollen zum Thema Energie. Und wir möchten einen Beitrag leisten, die tiefen ideologischen Gräben zu überwinden, die Befürworter und Gegner trennen. Denn die Wahrheit wird bei diesem Thema sehr schnell relativ bzw. relativiert, man bewegt sich auf einem Feld, in dem sich Experten, Meinungsmacherinnern, Ideologen, Betroffene, Opfer, Lobbyisten, Politikerinnen und Weltenretter tummeln. Sie alle sollen zu Wort kommen, sie sollen von ihrer Wahrheit erzählen, der Wahrheit des Strahlenopfers ebenso wie jener des Kraftwerkbetreibers, des Befürworters und der Gegnerin.

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