Gletscher-Initiative: Bundesrat präsentiert Gegenvorschlag

(fi) Der Schweizer Bundesrat lehnt die vom Verein Klimaschutz Schweiz eingereichte «Gletscher-Initiative für ein gesundes Klima» zwar ab, präsentiert nun aber einen Gegenvorschlag, der die wichtigsten Anliegen der Initiantinnen und Initianten übernimmt. So teilt er das Ziel, Netto-Null-Emissionen bis 2050 zu erreichen. Er spricht sich aber gegen das vorgeschlagene, weitgehende Verbot von fossilen Energieträgern aus (Ausnahmen sind nur gestattet, wenn es keine technischen Alternativen gibt) und will die «nationale Sicherheit» und der «speziellen Situation in Berg- und Randgebieten» Rechnung tragen. Zudem sollen fossile Brennstoffe weiter erlaubt sein, wenn «alternative Technologien wirtschaftlich nicht tragbar sind». Der Verein Klimaschutz Schweiz hat in einer ersten Stellungnahme begrüsst, «dass der Bundesrat grosse Teile des Initiativtexts unverändert übernehmen will.» Der vorgeschlagene Verfassungstext des Bundesrates geht nun in eine dreimonatige Vernehmlassung, zu der alle politischen, gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Interessensträger eingeladen sind. Je nach Ergebnis kann der Gegenvorschlag noch überarbeitet werden. Danach entscheiden die beiden Parlamentskammern. Sollte der Gegenvorschlag diese Hürden nehmen, ist es denkbar, dass der Verein Klimaschutz die Initiative zurückzieht. Eine Volksabstimmung ist so oder so zwingend: Verfassungsänderungen bedürfen einer Mehrheit der Stimmenden und der Kantone.

Mensch + Energie

Vor dem Hintergrund der aktuellen „Energiewende“-Debatten möchten wir einen kritischen Diskussionsbeitrag leisten für all jene, die mehr wissen wollen zum Thema Energie. Und wir möchten einen Beitrag leisten, die tiefen ideologischen Gräben zu überwinden, die Befürworter und Gegner trennen. Denn die Wahrheit wird bei diesem Thema sehr schnell relativ bzw. relativiert, man bewegt sich auf einem Feld, in dem sich Experten, Meinungsmacherinnern, Ideologen, Betroffene, Opfer, Lobbyisten, Politikerinnen und Weltenretter tummeln. Sie alle sollen zu Wort kommen, sie sollen von ihrer Wahrheit erzählen, der Wahrheit des Strahlenopfers ebenso wie jener des Kraftwerkbetreibers, des Befürworters und der Gegnerin.

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