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Radioaktiver Müll – Deutsche Ärzteschaft uneins über Freisetzung

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Die Freigabe strahlenden Materials aus AKW-Rückbauten ist umstritten. Unsere mehrteilige Serie „Frei messen – ja oder nein?“ stellt in den nächsten Wochen die wissenschaftlichen Sichtweisen vor, erörtert den geltenden Richtwert und die Fragen des Rückbaus.

Die anthrazitfarbene Abfallschlacke sieht aus wie normales Geröll. 2000 Tonnen dieses so genannten schwach radioaktiven Materials lagern seit Dezember 2017 auf der Kreismülldeponie an der Grenze der Kreise Lörrach und Waldshut. Keine 700 Meter Luftlinie entfernt liegt die Ortsgrenze von Wehr. Die verantwortliche Behörde, das Regierungspräsidium Freiburg, sieht das gelassen. Sie hat die Abfallschlacke des Verhüttungsunternehmens H.C. Stark „freigemessen“. D.h. die ionisierende Strahlung der Schlacke liegt unter dem in der Strahlenschutzverordnung deklarierten Richtwert von 10 Mikrosievert/Jahr und gilt als rechtlich unbedenklich. Unter der deutschen Ärzteschaft herrscht seit Jahresbeginn ein Dissens angesichts der gesundheitlichen Risiken.

Gesundheitsrisiko verantwortbar

Laut Beschluss der Landesärztekammern und des Dt. Ärztetages vom vergangenen Jahr ist die Freigabe von radioaktivem Material auch unter dem Grenzwert von unter Zehn-Mikrosievert pro Jahr gesundheitlich bedenklich. Es gäbe keine Schwellenwerte für ionisierende Strahlung auch bei sehr kleinen Dosen, so stimmte die Ärzteschaft beim jüngsten Symposium der Landesärztekammer Ba-Wü im Februar 2018 überein. Dr. Robin Maitra, Abgeordneter des Dt. Ärztetages, wies darauf hin, dass Strahlung atomaren Restmülls zwar ein geringes, aber zusätzliches Risiko für die Bevölkerung bedeute.  „Es gibt keine ungefährliche Strahlung“, sagte der Basler Onkologe Claudio Knüsli im Interview mit unserem Magazin. Sein Vergleich neuester, internationaler Studien zur Niedrigstrahlung belegt dies. Prof. Dr. Wolfgang Hoffmann vom Institut für Community Medicine an der Universität Greifswald wies ebenfalls auf die internationale Studien der letzten zehn Jahre hin, die das Krebsrisiko bei geringer Strahlenbelastung belegten. Diese Haltung entbehre wissenschaftlicher Grundlagen kritisierten hingegen Fachverbände der Radiologen und Nuklearmedizinern und die deutsche Bundesärztekammer. Für die freigemessenen Werten im Bereich von 10 Mikrosievert liegen keine Vergleichsstudien vor. Die natürliche vorkommende Strahlenbelastung in unserer Umwelt liegt zurzeit bei rund 2000 Mikrosievert. Die Bundesärztekammer hält die Gefahren für vernachlässigbar und positionierte sich bereits im Januar gegen den Ärztetagsbeschluss des vergangenen Jahres. Die konventionelle Deponierung sei „ aus medizinischer Sicht verantwortbar“.

Ein "strahlendes" Politikum

Die deutsche Bundesärztekammer rückt damit vom Entschluss des Deutschen Ärztetages ab. Vorangegangen war ein Expertengespräch, zu dem Baden-Württembergs Umweltminister Franz Untersteller im November vergangenen Jahres unter anderem Vertreter von Medizin und Strahlenschutzkommission geladen hatte. Darunter auch Frank-Ulrich Montgomery, Präsident der Bundesärztekammer, wie auch Facharzt für Radiologie. Aus wissenschaftlicher Sicht sei die Resolution des Ärztetages für den Vorstand der Bundesärztekammer nicht haltbar, bestätigte Ulrich Clever, Präsident der Landesärztekammer gegenüber der Ludwigsburger Kreiszeitung im Februar. Clever hatte bereits vor einem Jahr erklärt, er halte die Freimessung von AKW-Bauschutt für gesundheitlich verantwortbar. Er hatte seinerzeit bereits dem Beschluss des baden-württembergischen Ärztetages widersprochen. Als Vorstandsmitglied der Bundesärztekammer unterstrich er, beim aktuellen Beschluss handele es sich um eine wissenschaftliche, keine politische Stellungnahme. 

Bauschutt auf Deponien 

Einfluss auf die Politik hat die wissenschaftliche Haltung durchaus. Zum Beispiel im Landkreis Ludwigsburg: Der Bauschutt aus dem Rückbau des AKW Neckarwestheim I wird auch auf den kreiseigenen Deponien in Schwieberdingen und Horrheim landen – gegen den Widerstand von Bürgerinitiativen und Kommunalpolitikern vor Ort. Die Bürger wehren sich angesichts gesundheitlicher Risiken. Es herrscht viel Unklarheit bis Verwirrung in Sachen Freigabe und Richtwerte. (Nachtrag durch Leserkritik, zum Zeitpunkt der Veröffentlichung des Textes lag folgende Information nicht vor.)  Laut Editorial des Dt. Ärzteblatts vom Frühjahr diesen Jahres hat Clever, Präsident der baden-württembergischen Landesärztekammer einen Sinneswandel durchgemacht. Es spricht sich nun dafür aus, das Moratorium zur Freigabe solle vom baden-württembergischen Umweltministerium noch einmal aufgegriffen werden. Andere Wege des Umgangs mit Atommüll sollten gesucht werden. Die Landesärztekammer sehe sich künftig in der Pflicht dies einzufordern. 

 

Im zweiten Teil unserer Serie erfahren Sie mehr über den Richtwert und die Freigabe von AKW-Abfällen und welche Kontrollen möglich sind.

 

Links: 

Umweltfairändern zum Ärztetagsbeschluss gegen die Freisetzung

Ludwigsburger Kreiszeitung über den Rückbau von Neckarwestheim 

Die Badische Zeitung über die Deponierung von radioaktiver Schlacke

Ärzteblatt Baden-Württemberg 3/2018, Editorial: "Es gibt keine unschädliche ionisierende Strahlung"