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Recycling von strahlendem Bauschutt: Restrisiko bleibt

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Im ersten Teil unserer Serie „Frei messen – ja oder nein?“ berichteten wir über die Haltung der deutsche Ärzteschaft hinsichtlich der Risiken des AKW-Rückbaus. Wie gefährlich ist die ionisierende Strahlung wirklich und was sagt der Richtwert aus?

Eine grüne Wiese soll bis 2025 dort sein, wo noch Baden-Württembergs ältestes Atomkraftwerk in Obrigheim steht. Der Rückbau geht in die letzte Runde. Seit 2008 wird es stückweise demontiert. Nicht alle Abbruchmaterialien landen im Endlager bei Salzgitter. Für minimal strahlenden Bauschuttt steht die Freigabe zur Diskussion. Dabei landet radioaktives Material auf Mülldeponien, wird als Baustahl eingeschmolzen und zu Baumaterial weiterverarbeitet. Ein beunruhigender Gedanke – nicht zuletzt weil, der erlaubte Richtwert von 10 Mikrosievert im Jahr für Otto Normalbürger wenig aufschlussreich ist. Doch Bürger und Gemeinden wehren sich, der Richtwert sei spekulativ.

 

Richtwert kontrovers diskutiert

In der Strahlenschutzverordnung, Paragraf 29, ist die Freigabe radioaktiv kontaminierter Materialien aus dem Abriss von Atomkraftwerken geregelt. Diese dürfen zum Recyceln oder zur Ablagerung auf Hausmülldeponien freigegeben werden, wenn „eine effektive Dosis im Bereich von 10 Mikrosievert im Kalenderjahr auftreten kann.“ „Dies ist also kein gesetzlicher Grenzwert, sondern ein lediglich auf dem Verordnungsweg deklarierter Richtwert, der auch ein Mehrfaches davon betragen kann und dem praktischen Regelungswerk zufolge nicht kontrolliert werden kann“, sagt Thomas Dersee, Umweltjournalist und Herausgeber der Fachzeitschrift Strahlentelex. Beim deutschen Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) ist man hinsichtlich der Kontrollen anderer Auffassung. „Die Einhaltung aller Kriterien für die Freigabe wird streng kontrolliert“, so die zuständige Pressestelle. Zuständig dafür sind die Behörden der jeweiligen Bundesländer. Schwach radioaktives Material dürfe nur dann freigegeben werden, wenn die Strahlenexposition den Bereich von 10 Mikrosievert pro Jahr nicht übersteigt. Doch wie kann man Strahlenexposition überhaupt messen, wenn man nicht weiss, wieviel ionisierender Strahlung ein Normalbürger im Verlauf eines Jahres ausgesetzt ist? 

 

Messungen basieren auf repräsentativen Szenarien

Die Kontrolle der Strahlenexposition fusst auf Berechnungen. „Die so genannten Freigabewerte der einzelnen Radionuklide wurden so berechnet, dass bei einem bestimmten Freigabepfad, z.B. von Bauschutt zur Beseitigung auf Deponien, das Dosiskriterium von insgesamt 10 Mikrosievert pro Jahr insgesamt eingehalten wird, wobei repräsentative Expositionsszenarien zugrunde gelegt werden“, sagt Jan Henrik Lauer vom BfS. „Da eine Person durch mehrere Freigabepfade (also Deponierung, Baumaterial, Strassenbelag, etc. Anm. der Redaktion) exponiert werden könnte, ergibt sich insgesamt eine Strahlenexposition im Bereich von 10 Mikrosievert pro Jahr. Auch eine zusätzliche Dosis von einigen 10 Mikrosievert pro Jahr ist aus Sicht des Strahlenschutzes vernachlässigbar. Zum Vergleich: Die natürliche Strahlung in Deutschland liegt bei durchschnittlich 2,1 Millisievert im Jahr in Abhängigkeit von Wohnort, Ernährungs- und Lebensgewohnheiten bewegen sich die Werte zwischen 1 und 10 Millisievert. 

 

Kritik an Berechnungen

Für Thomas Dersee greifen die Berechnungen zur Freigabe zu kurz.„Der radioaktive Müll wird zwar freigemessen, aber nur über die Gamma-Strahlung von 4 bis 5 sogenannten Leitnukliden, die lediglich ein theoretisches Abbild der wahren Nuklidbelastung verkörpern sollen. “, erklärt Thomas Dersee. Die Belastungen mit Alpha- und Beta-Strahlern blieben unklar. Tritium etwa ist so ein Betastrahler. Das natürliche Vorkommen beträgt circa ein Becquerel (Einheit für die Strahlungsaktivität einer radioaktiven Substanz) pro Liter Regenwasser. Laut Strahlenschutzverordnung sei für die Freigabe (zum Recyceln) eine Tritiumbelastung von einer Million Becquerel pro Liter Flüssigkeit oder in einem Kilogramm Beton erlaubt. Eine Million Becquerel sind eine Million radioaktive Zerfälle pro Sekunde. also hoch radioaktives Material. Und für die Ablagerung auf Hausmülldeponien dürfen es auch 60 Millionen Becquerel pro Liter oder Kilogramm sein. Der freigemessene Richtwert ist also nach Ansicht Dersees eine unzulängliche Größe. Die Befürchtungen hält man beim Bundesamt für Strahlenschutz für unbegründet. Es werde ein repräsentativer Nuklidvektor bestimmt. Er gibt an, in welchem Verhältnis die Radionuklide in dem freizugebenden Material tatsächlich vorliegen. Bei der Freigabemessung werden die gammastrahlenden Radionuklide gemessen und die Beiträge der Alpha und Betastrahler rechnerisch berücksichtigt. 

 

Latent erhöhtes Gesundheitsrisiko

Der Dosisbegriff im Niedrigdosisbereich sei ein anderer als gewöhnlich, führt Dersee weiter aus. Die Höhe der Dosis sagt nichts über die Schwere einer Erkrankung, sondern die Anzahl der Erkrankten in einer Population aus. Im Jahr 2007 hatte die ICRP (Internationale Strahlenschutzkommission) ein Strahlenrisiko von 5,5 % Krebstodesfälle pro Sievert abgeschätzt – auf Grundlage der Daten von Hiroshima und Nagasaki. Für eine Erhöhung des Strahlenniveaus um 10 Mikrosievert/Jahr bedeute dies für die dt. Bevölkerung mit rund 80 Millionen Menschen, dass jährlich zusätzlich 44 Personen an Krebs sterben werden. Anderen Autoren zufolge können es auch 10 Mal so viele sein. Hinzu könnten nicht tödliche Krebserkrankungen in ähnlicher Größenordnung kommen, und ein Mehrfaches an Nicht-Krebserkrankungen wie Herz-Kreislauferkrankungen und Stoffwechselstörungen. „Wer also diese zusätzliche Strahlenbelastung von 10 Mikrosievert jährlich als unbedenklich bezeichnet, meint konkret, dass zusätzliche Todesfälle und Gesundheitsschäden in der beschriebenen Größenordnung zu verantworten seien, wenn dadurch rund 95 Prozent der Abrissmaterialien nicht kostenträchtig einer Endlagerung zugeführt werden müssen“, sagt der Strahlenschutzexperte Dersee.

 

Auf Basis von Wahrscheinlichkeiten

Werden Menschenleben riskiert, um Kosten der Endlagerung einsparen zu können? Theoretische Szenarien einer Potenzierung der Exposition mit tödlichem Ausgang seien unrealistisch, so das Bundesamt für Strahlenschutz. Der Presseprecher verweist auf das Fehlen wissenschaftlich fundierter Erkenntnisse über gesundheitliche Folgen für ionisierende Strahlung im Bereich von 10 Mikrosievert jährlich. „Im praktischen Strahlenschutz nehmen wir für Optimierungszwecke an, dass es auch in diesem Dosisbereich eine lineare Dosis-Wirkung-Beziehung ohne Schwellenwert (Linear no threshold- Hypothese) gilt. Das heisst bei höheren Dosen kommt es mit höherer Wahrscheinlichkeit zu gesundheitlichen Schäden als bei niederen. Doch die ICRP warnten aus dieser reinen Annahme weitreichende Schlussfolgerungen zu ziehen, im Hinblick auf mögliche Krebserkrankungen, meint Jan Henrik Lauer. Die deutsche Freigaberegelung stelle sicher, dass niemand einer zusätzlichen Strahlenexposition über 10 Mikrosievert jährlich ausgesetzt sei. Ausserdem gingen die Berechnungen von 44 zusätzlichen Krebstoten jährlich von der irrigen Annahme aus, jede Person sei dieser zusätzlichen Dosis ausgesetzt, was aber nicht zutreffe.

 

Riesige Abraumhalden – entstanden durch jahrzehntelangen Uranbergbau in Thüringen und Sachsen – inzwischen abgetragen. (Bild: Jan Peter Kasper, Bundesarchiv, Wiki Commons

 

Im Widerspruch zum Strahlenschutz

Die Strahlungswerte aus radioaktivem Abraum fussen auf Berechnungen und repräsentativen Szenarien und sind also teilweise spekulativ. Ein Gesundheitsrisiko bleibt - auch bei kleinsten Dosen ionisierender Strahlung, so die gängige Lehrmeinung. Nicht umsonst hält die deutsche Ärzteschaft an einem Verbot der Freigabe fest. Doch eine gesetzliche Regelung ist nicht in Sicht, auch wenn derzeit ein neues Strahlenschutzgesetz in Vorbereitung ist. Strahlenschutzexperte Dersee vermutet Widerstand, käme die „Freigabe“ vors Parlament, und der sei wohl nicht gewünscht. „Die Freigabe steht im Widerspruch zur Grundregel des Strahlenschutz, nach der das radioaktive Material an einer Stelle bleiben soll, um so die Strahlung zu minimieren“, erklärt der Herausgeber des Strahlentelex. So ist bei Verwahrung innerhalb der Kernkraftanlage das Risiko auch für den Laien sichtbar, wie seinerzeit bei Ronneburg praktiziert. Dort wurde Abraummaterial des Uranbergbaus der Sowjetisch-Deutschen-Aktiengesellschaft Wismut in Form von zwei turmhohen Spitzkegelhalden aufgeschichtet. Aus den zeitweise rund 3000 Abraumhalden floss Sickerwasser meist unkontrolliert in Grund- und Oberflächenwasser und belastete diese ebenfalls enorm. Bei der Freigabe werde es stattdessen in der Landschaft verteilt: als Material im Straßenbau, eingeschmolzen in Baustahl, auf Hausmülldeponien, wo die Radionuklide, in die Sickerwässer ausgewaschen werden. Eine weitere Alternative: Man schliesst die Anlagen und Gebäude nach der Entfernung der Brennelemente an ihrem Standort zunächst sicher ein, um die Radioaktivität abklingen zu lassen, wie die IPPNW vorschlagen.

 

Im dritten und letzten Teil unserer Serie thematisieren wir alternative Formen des Rückbaus.

 

 

Links: 

 

Telefoninterview mit Thomas Dersee, Umweltjournalist, Strahlenschutzexperte und Herausgeber des Strahlentelex-Report 

Telefoninterview mit Dr. Martin Steiner vom Bundesamt für Strahlenschutz, schriftliche Stellungnahmen von Pressereferent Jan Henrik Lauer

Stuttgarter Zeitung: Keiner will den AKW-Bauschutt