AKW Beznau weiter am Netz

Das Bundesverwaltungsgericht wies die Beschwerde von 15 Privatpersonen ab. Die Erdbebensicherheit eines der ältesten Atomkraftwerke weltweit sei garantiert, so das Urteil. Kritiker halten den Weiterbetrieb für ein gefährliches Experiment.

Das Bundesverwaltungsgericht entschied am vergangenen Freitag: das AKW Beznau ist ausreichend geschützt für sehr starke Erdbeben, wie sie statistisch nur alle 10.000 Jahre vorkommen. Die mögliche Strahlungsbelastung bis zu einem Dosisgrenzwert von 100 Millisievert ist rechtlich korrekt und kann garantiert werden. Die privaten Beschwerdeführer hielten den Grenzwert angesichts neuerer Forschungen für überholt und zu hoch angesetzt. Die Strahlenbelastung dürfe maximal eine Dosis von einem Millisievert betragen.

Das stark überalterte AKW Beznau laut BVG-Urteil erdbebensicher. (Bild: Wiki Commons)

Kritik an rückwärtsgerichtetem Urteil

Die Betreiberin Axpo zeigte sich zufrieden über das Urteil, bestätige es doch die Gültigkeit der bisher angewendeten Sicherheitslinien in puncto Erdbebensicherheit, so zitierte ein Artikel in der Aargauer Zeitung. Tatsächlich forderte das ENSI (Eidgenössisches Nuklearsicherheitsinspektorat) die Axpo 2011 auf -im Zuge der Katastrophe von Fukushima- die Erdbebensicherheit des AKW zu prüfen. Den erbrachten Nachweis erachtete das ENSI als korrekt.

Die Schweizerische Energiestiftung (SES), wie auch Greenpeace Schweiz und Tras, der Trinationale Atomschutzverband kritisieren, das Bundesverwaltungsgericht stütze sich auf überholte Grenzwerte, der Kenntnisstand bezüglich Erdbebensicherheit entspreche nicht mehr dem von vor 50 Jahren. Dies betrifft auch die Vorgaben für Strahlenschutz und Sicherheit der AKW. In einer Pressemeldung der SES ist von einem rückwärtsgerichteten Urteil die Rede. Der Entscheid des Gerichts entspreche nicht den Interessen der Bevölkerung. Der Weiterbetrieb des stark überalterten AKW im dicht besiedelten Schweizer Mittelland gilt Sprechern der SES als gefährliches Experiment. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Die an der Klage beteiligte SES meinte laut Radiobeitrag des SRF, es lohne sich nur teilweise die Klage ans Bundesgericht weiterzuziehen. Denn noch im Dezember während des laufenden Rechtsverfahrens hatte der Bundesrat die Strahlengrenzwerte angepasst. Einen Weiterzug prüfen die Kläger nun vertieft.

 

 

Links:

AKW Beznau bleibt am Netz: 15 Private blitzen vor Bundesverwaltungsgericht ab, AZ vom 25.01.2019

AWK Beznau: Ein rückwärtsgerichtetes Urteil, SES am 25.01.2019

Gericht bestätigt ausreichend Schutz vor Erdbeben, SRF vom 25.01.2019

 

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