Zuschlag für Atom-Entsorgung ist rechtens

Die Betreiber von Atomanlagen reichten Beschwerde gegen die Sicherheitszuschläge in den Stilllegungs- und Entsorgungsfonds (Stenfo) ein. Diese sind rechtens urteilte das Bundesverwaltungsgericht.

Das Geld könnte nicht reichen, um Kernanlagen zu entsorgen. Deshalb führte der Bundesrat bereits zu Jahresbeginn 2015 zusätzlich zu den Beiträgen in den Stenfo einen so genannten Sicherheitszuschlag von 30 Prozent ein. Das Risiko, dass der Bund, also der Steuerzahler, einen Teil der Kosten tragen muss, sollte minimiert werden. Die Bemessungsgrundlage für die Kostenschätzungen von 2008 seien ausreichend, der Sicherheitszuschlag unnötig, willkürlich, und unverhältnismässig, argumentierten  die Betreiber der Kernanlagen in ihrer Beschwerde. Das Bundesverwaltungsgericht wies diese ab.

Das ENSI hat die Stilllegung für das AKW Mühleberg bestätigt. Bild: BKW FMB Energie AG, Wiki Commons

Mehr Geld für Entsorgung?

Der Bundesrat kommt im Urteil vom 6.September 2018 zum Schluss, das Kernenergiegesetz (KEG) enthalte die gesetzliche Grundlage zur Einführung eines Sicherheitszuschlags. Auch das Verhältnismässigkeitsprinzip sei nicht verletzt worden. Das Gericht erachtete die Schätzungsunsicherheiten und Risiken im Zusammenhang mit den Entsorgungskosten als beträchtlich und hielt den pauschalen Sicherheitszuschlag in den Jahren 2015 und 2016 für ein erforderliches Mittel, um das Haftungsrisiko des Bundes zu reduzieren. Der Sicherheitszuschlag ist zurzeit in der Schwebe, die Fondsverwaltung will, gestützt auf die aktualisierte Kostenstudie, die Zuschläge differenzieren und 5 Prozent für die Stilllegung und 20Prozent für die Entsorgung erheben. Dadurch könne man auf den pauschalen Zuschlag verzichten, so das Argument. Die Änderung der Methode wird derzeit vom Energiedepartement geprüft. Die Schweizerische Energie-Stiftung (SES) fordert hingegen bei der Stilllegung die 30 Prozent beizubehalten und für den Entsorgungsfonds die Erhöhung auf 100 Prozent.

 

Links:

Meldung des Nuklearforums Schweiz über das Urteil zum Sicherheitszuschlag vom 14.09.2018

Artikel in der NZZ über den Zuschlag für Finanzrisiken bei Atom-Entsorgung vom 14.09.2018

 

aus aller Welt

Katanga Business

  • Mit seinem Film „Katanga Business“ von 2009 vermittelt der belgische Regisseur Thierry Michel nicht nur einen Einblick in die gegenwärtige Situation der Rohstoffförderung in Katanga, sondern verdeutlicht auch die eigentlichen Aufgaben eines Dokumentarfilmers – Dokumentieren statt Kommentieren.

Mensch + Energie

Vor dem Hintergrund der aktuellen „Energiewende“-Debatten möchten wir einen kritischen Diskussionsbeitrag leisten für all jene, die mehr wissen wollen zum Thema Energie. Und wir möchten einen Beitrag leisten, die tiefen ideologischen Gräben zu überwinden, die Befürworter und Gegner trennen. Denn die Wahrheit wird bei diesem Thema sehr schnell relativ bzw. relativiert, man bewegt sich auf einem Feld, in dem sich Experten, Meinungsmacherinnern, Ideologen, Betroffene, Opfer, Lobbyisten, Politikerinnen und Weltenretter tummeln. Sie alle sollen zu Wort kommen, sie sollen von ihrer Wahrheit erzählen, der Wahrheit des Strahlenopfers ebenso wie jener des Kraftwerkbetreibers, des Befürworters und der Gegnerin.

Aus mensch-und-atom.org wird mensch-und-energie.org

 

header neumenschundatom2 

 

 

Eine Initiative des 

Logo neu2

Wir benutzen Cookies

Wir nutzen Cookies auf unserer Website. Einige von ihnen sind essenziell für den Betrieb der Seite, während andere uns helfen, diese Website und die Nutzererfahrung zu verbessern (Tracking Cookies). Sie können selbst entscheiden, ob Sie die Cookies zulassen möchten. Bitte beachten Sie, dass bei einer Ablehnung womöglich nicht mehr alle Funktionalitäten der Seite zur Verfügung stehen.